Generalkommando der Volkswehr an die Wehrmannschaft.

Tages-Befehl!

Da das Kriegsministerium seine Maßnahme in Beziehung auf die Volkswehren nur durch meine Vermittlung anordnen wird, so kann von nun an keine Dislokation irgendeines Volkswehrkörpers ohne meinen Befehl stattfinden - es sei denn, daß solche schon unter das spezielle Kommando eines höheren Befehlshabers gestellt worden.

Es versteht sich von selbst, daß das Zusammenziehen von Mannschaften verschiedener Ortschaften in dem Bezirksorte zu einer Inspektion nicht als Dislokation betrachtet werden kann, daß die Volkswehr überall die Aufgabe hat, die Autorität der vom Landesausschuß eingesetzten Behörden aufrecht zu halten und auf deren Ruf nach den bedrohten Punkten zu eilen.

Den Kommandanten aller Volkswehrkörper wird hiermit befohlen, mir ungesäumt ihre Standquartiere anzugeben und die genausten Listen ihrer Mannschaft mit Beschreibung ihres Zustandes, mit Angabe der Bedürfnisse an Kleidung und Kriegsmaterial zu übersenden. Diese Listen sind in der Form zu fertigen, wie sie bei der badischen Armee bisher üblich waren.

Sobald ich im Besitz der nötigen Notizen bin, wird die taktische Einteilung der Wehrkörper, so wie die definitive Wahl und Ernennung der Führer erfolgen.

Wiederholt muß ich mich hier aussprechen, daß ich mich, soll der Zweck der Errichtung einer kräftigen Volkswehr erreicht werden, fest auf die unermüdlichste Mitwirkung der Wehrführer verlassen muß.

Durch Milizinspektoren, welche sogleich die Wehrkreise bereisen sollen, werde ich Vormerkungen über die Saumseligen erhalten, und dann sie zur Pflicht zu bringen kein Mittel scheuen.

Ich benutze diese Gelegenheit, um den hier garnisonierenden Truppen der Volkswehr für den Diensteifer, den sie bei der gestrigen Exekution - gegen widerspenstige Dragoneroffiziere - an den Tag gelegt haben, meine Zufriedenheit auszusprechen. Ihr habt es verstanden, Kameraden, in festem Zusammenhalten unserer jungen Behörde Achtung zu erhalten und ihr Kraft zu verleihen.

Mögen es sich die Reaktionsmänner nur merken, daß eine Exekutionsarmee, die wacht und schützt und mit Gut und Blut für die Freiheit einsteht, schon geschaffen ist!

Karlsruhe, den 26. Mai 1849.

Der Oberbefehlshaber der Volkswehr:
Joh. Ph. Becker.

Letzte Änderung: 27. May. 2001, Adresse: /deutsch/1848/flugblatt29.html